Die Bewältigung der durch eine Straftat erlittenen psychischen und/oder physischen Verletzung verlangt regelmäßig so viel Kraft ab, dass keine oder nur wenig Energie bleibt, allein für einen gerechten Tatausgleich zu kämpfen.

 

Es ist oft bereits die Frage, ob gegen den oder die Täter eine Strafanzeige erstattet werden soll. Ich möchte Ihnen hierfür die Entscheidungsgrundlage verschaffen, in dem ich Sie über den Ablauf eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens aufkläre und ich die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige mit Ihnen erörtere. Entscheiden Sie sich für die Erstattung einer Anzeige oder wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Sie erhalten eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, so begleite ich Sie zu diesem Termin und stehe Ihnen mit meinem juristischen Rat und menschlichem Beistand zur Seite.

 

Kommt es im weiteren Verfahrensverlauf zur Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft so können sich Betroffene von bestimmten Straftaten (z.B. Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten, Menschenhandel, Körperverletzung, Nachstellung) oder nebenklageberechtigte Betroffene (Angehörige) dem Verfahren als Nebenkläger anschließen.

 

Die Nebenklage gibt Ihnen die Möglichkeit, sich aktiver an dem Strafverfahren zu beteiligen und stärkt Ihre Verfahrensrechte. Aus der Nebenklage folgt u.a. ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung. Sie sind zudem nunmehr berechtigt, Beweisanträge zu stellen und Erklärungen im Prozess abzugeben. Als Nebenkläger erlangen Sie auch das Recht, ein Plädoyer (sogenannter Schlussvortrag nach dem Ende der Beweisaufnahme in einer Gerichtsverhandlung) zu halten und dem Gericht Ihre Strafvorstellung zu unterbreiten. 

 

Ein Nebenklageverfahren müssen Sie nicht selbst führen. Sie können sich  von einem Rechtsanwalt im Nebenklageverfahren vertreten lassen. Nebenklageberechtigte Geschädigte haben gerade bei schweren Straftaten einen Anspruch auf Beiordnung eines kostenfreien Rechtsanwaltes. Bei geringem Einkommen kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht. Unter Umständen sind die Kosten für ein Nebenklageverfahren auch vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst.

 

Als Nebenklagevertreterin nehme ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte, informiere Sie über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und kläre Sie über die Aufgaben der einzelnen Prozessbeteiligten auf, nehme - entweder gemeinsam mit Ihnen oder für Sie - an der Verhandlung teil und setze mich für Ihre Rechte ein.

 

Als Nebenklägervertreter bin ich gleichwohl nicht berechtigt, Ihnen eine Zeugenaussage abzunehmen. Das Gericht wird Sie, wenn es Ihre Befragung für erforderlich hält, persönlich befragen. Sie sind jedoch auch dabei nicht schutzlos gestellt. Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung und einer damit möglicherweise einhergehenden Befragung haben wir die Möglichkeit, einen Gerichtssaal (ohne Anwesenheit von Prozessbeteilgten) anzuschauen. Zudem bespreche ich mit Ihnen mögliche Schutzmaßnahmen, wie z.B. den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer Ihrer Zeugenbefragung, den Ausschluss des Angeklagten für die Dauer der Befragung) und stelle für Sie die entsprechenden Anträge. Während Ihrer Befragung nehmen wir gemeinsam im Zeugenstand Platz.

 

Die Aufarbeitung und Bewältigung erlittenen Unrechtes verlangt häufig auch Unterstützung durch andere Professionen. Gern stelle ich für Sie den Kontakt zu Opferhilfevereinen, wie z.B. der Opferhilfe Leipzig e.V., der Opferberatungsstellen des RAA Sachsen e. V. / RAA Leipzig e. V. oder dem Weissen Ring e. V. her.