Betroffenen von Straftaten können neben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Täter auch Ansprüche gegen den Staat zustehen. Hier ist z.B. das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zu nennen. 

 

Ich stehe Ihnen auch diesbezüglich gern beratend zur Verfügung und vertrete Sie in diesen Verfahren.