Gerechter Tatausgleich bedeutet nicht allein die strafrechtliche Aufarbeitung der erlittenen Unrechtes, auch die Erstattung entstandenen materiellen Schadens durch den Täter sowie ein (finanzieller) Ausgleich für verursachte z.B. seelische Beeinträchtigungen durch diesen zählen hierunter. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche können ggf. bereits in einem Strafverfahren, im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens, oder aber in einem gesondert zu führenden zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Ich stehe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beratend zur Seite und führe eventuell erforderliche gerichtliche Verfahren für Sie.

 

Bei geringen Einkommensverhältnissen kann Ihnen für die entstehenden Kosten Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung setze ich mich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und erfrage eine Kostenübernahme.