Der Erhalt einer Ladung zu einer polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Zeugenvernehmung wirft mitunter viele Fragen auf: Ist ein Zeuge verpflichtet, einer Ladung Folge zu leisten, welche Rechte, welche Pflichten hat ein Zeuge, wie erfolgt der Ablauf einer Zeugenbefragung, wer wird bei der Befragung anwesend sein?

 

Für Betroffene einer Straftat bedeutet die Wahrnehmung eines solchen Termins zudem, sich erneut mit dem zugefügten Unrecht konfrontieren und (bei ermittlungsrichterlichen und gerichtlichen Zeugenvernehmungen) auch dem Täter begegnen zu müssen.

 

Um den Unsicherheiten und Belastungen, die mit einer Zeugenvernehmung einhergehen können, entgegenzuwirken, hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.

 

Als Zeugenbeistand kläre ich Sie über den Ablauf einer Verhandlung, Ihre Rechte und Ihre Pflichten als Zeuge auf. Im Vorfeld einer gerichtlichen Befragung besteht zudem die Möglichkeit, gemeinsam einen Gerichtssaal (ohne die Anwesenheit von Prozessbeteiligten) anzuschauen. Während Ihrer Befragung begleite ich Sie, wir nehmen gemeinsam im Zeugenstand Platz und ich stehe Ihnen mit juristischen Rat zur Seite.

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 68b Strafprozessordnung vor, haben Sie sogar einen Anspruch auf Beiordnung eines kostenfreien Rechtsbeistandes. Eine solche Beiordnung kommt in der Regel bei der Befragung kindlicher oder jugendlicher Zeugen oder von Zeugen, die in Folge der Straftat eine schwere Traumatisierung erlitten haben, in Betracht.